HAWLIK Shape + Vital (90 Kapseln)
Unser Bio "Schlank und Vital" ist optimal zur Erhaltung und Wiederherstellung des vitalen Gleichgewichtes geeignet! - Für Mann und Frau
Mehr Vitalität durch die Kombination aus Vitalpilz Extrakten, Vitalpilz Pulver und Vitamin C
Unsere Bio Vitalpilzmischung "Shape + Vital" ist für Mann und Frau gleichermassen geeignet!
- Glutenfrei
- Laktosefrei
- 100 % vegan
- Ohne künstliche Farbstoffe
- Ohne Aromastoffe
- Ohne Gentechnik
Diese enthält die Vitalpilze: Bio Reishi Pulver, Bio Hericium Pulver, Bio Maitake Pulver, Bio Cordyceps Extrakt.
Unser Pilzpulver enthält wertvolle Mineralien, Spurenelemente, Vitamine und Ballaststoffe. Der Extrakt ist reich an Polysacchariden und hochwertigen Aminosäuren! Für unsere Produkte werden die Pilze gezüchtet, schonend getrocknet und anschlissend der gesamte Pilzfruchtkörper superfein vermahlen per Shellbrokenverfahren. Shellbroken ist ein spezielles, superfeines Mahlverfahren, das die Bioverfügbarkeit erhöht. Vermahlen werden stets nur die Fruchtkörper des Pilzes. Für den Extrakt werden mittels eines, aus der traditionellen chinesischen Medizin bekannten und patentierten, Extraktions-Verfahrens die Polysaccharide aus dem Chitinpanzer des Pilzes gelöst und somit für den Körper besser verfügbar gemacht.
2-x täglich 2 Kapseln mit reichlich Flüssigkeit morgens und mittags zu den Mahlzeiten. Hinweis: Die angegebene empfohlene Tagesdosis darf nicht überschritten werden.
Bio Reishi Fruchtkörper Pulver (Ganoderma lucidum)¹ (21,5 %), Überzugsmittel: Hydroxypropylmethylcellulose (Kapselhülle pflanzlich), Vitamin C-haltiger Bio Acerola Extrakt (19,4 %), Bio Hericium Fruchtkörper Pulver (Hericium erinaceus)* (12,9 %), Bio Maitake Fruchtkörper Pulver (Grifola frondosa)¹ (12,9 %), Bio Cordyceps Extrakt (Cordyceps sinensis)¹ (12,9 %) *Enthält natürlicherweise Sulfite (>10 mg/kg)
Nährwerte:
| Inhaltsstoffe | pro Kapsel* | pro 4 Kapseln** | % der Nährstoffbezugswerte nach LIMV |
| Reishi Pulver | 100 mg | 400 mg | *** |
| Hericium Pulver | 60 mg | 240 mg | *** |
| Maitake Pulver | 60 mg | 240 mg | *** |
| Cordyceps Extrakt | 60 mg | 240 mg | *** |
| davon Polysaccharide | 18 mg | 72 mg | *** |
| Bio Acerola Extrakt | 90 mg | 360 mg | *** |
| davon Vitamin C | 15 mg | 60 mg | 75% |
|
* /1 = Verzehrseinheit) |
* keine Empfehlung vorhanden
Aufbewahrungsempfehlung: Ausserhalb der Reichweite von kleinen Kindern, kühl, trocken und lichtgeschützt lagern.
Hinweis: Nahrungsergänzungsmittel darf nicht als Ersatz für eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung und eine gesunde Lebensweise eingenommen werden.
Vitalpilzprodukte sind nach dem Schweizer Recht Lebensmittel und gelten nicht als Nahrungsergänzungsmittel wie in der EU. Daher gilt für unsere Produkte das Schweizer Lebensmittelrecht. Gemäss Schweizer Lebensmittelrecht dürfen nur solche Lebensmittel (Produkte) in Verkehr gebracht werden (verkauft werden) welche auf der sogenannten Positivliste stehen.
Die Vitalpilzprodukte fallen unter die Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über Speisepilze und Hefe und dort insbesondere unter Artikel 3. Dieser definiert im Anhang 1 welche Pilze in der Schweiz zulässig sind. Unter folgendem Link finden Sie die Verordnung. Die Liste der zulässigen Pilze (Positivliste) beginnt auf Seite 8.
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20050171/201201010000/817.022.106.pdf
Pilzprodukte von Pilzen die nicht auf dieser Positivliste stehen brauchen zwingend eine Bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Ohne die entsprechenden Bewilligungen ist der Verkauf solcher Produkte in der Schweiz illegal. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) spricht solche Bewilligungen pro Produkt aus. Bevor eine Bewilligung ausgesprochen wird, prüft das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Produktes. Die Bewilligungen gelten 5 Jahre und sind auf ein spezifisches Produkt einer Firma bezogen. Wiederverkäufer von Firmen mit Bewilligungen können diese Bewilligungen auch nutzen.
Bewilligten Produkten vergibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine sogenannte BLV N Nummer. Diese muss integraler Bestandteil der Etikette auf dem Produkt sein.
Die Pilze Reishi (Ganoderma lucidum), Raupenpilz (Cordyceps sinensis) und Schmetterlingstramete (Coriolus versicolor) sind in der Schweiz bewilligungspflichtige Pilze. Sämtliche Produkte dieser Pilze brauchen für den legalen Vertrieb in der Schweiz eine BLV N Nummer.
Hawlik Schweiz AG verkauft nur bewilligte Produkte. Sämtliche Reishi- und Cordycepsprodukte von uns haben eine Bewilligung.
Achtung: Da das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) noch keine Produkte des Pilzes Coriolus versicolor bewilligt hat, führen wir diese auch nicht in unserem Sortiment.
Unsere Beschreibungen und sonstigen Angaben zu den Produkten dienen nicht dem Zweck der Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung einer Krankheit oder eines Gesundheitszustandes. Bei allen auf dieser Webseite präsentierten Produkten handelt es sich um Nahrungsergänzungsmittel bzw. Lebensmittel.
Nahrungsergänzungsmittel sind dazu bestimmt, die normale Ernährung zu ergänzen, z.B. in Situationen, in denen der Körper nicht ausreichend mit bestimmten Nährstoffen versorgt wird oder kurzfristig einen erhöhten Bedarf an Nährstoffen hat. Dann können Nahrungsergänzungsmittel dem Körper Nährstoffe oder sonstige Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung in konzentrierter Form zuführen. Nahrungsergänzungsmittel werden ausschließlich in dosierter Form, z.B. als Kapseln, Tabletten, Pastillen, Pulverbeutel, Flüssigampullen, Flüssigkeiten und Pulver oder ähnlichen Darreichungsformen vertrieben. Nahrungsergänzungsmittel stellen allerdings keinen Ersatz für eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung oder eine gesunde Lebensweise dar, auf die Sie natürlich stets achten sollten.
Nahrungsergänzungsmittel sind keine Medikamente (Arzneimittel). Sie dienen nicht der Behandlung, Vorbeugung oder Heilung einer Krankheit und ersetzen deshalb auch keine ärztlich verordnete und/oder notwendige Medikation. Falls Sie Arzneimittel einnehmen, sollten Sie den ergänzenden Verzehr der auf dieser Webseite präsentierten Produkte mit Ihrem Arzt abstimmen.
Die auf dieser Webseite eingestellten Informationen dienen dazu, Sie u.a. mit den ernährungsspezifischen Wirkungen und/oder physiologischen Prozessen vertraut zu machen, die durch den Verzehr der angebotenen Nahrungsergänzungsmittel unterstützt werden können. Wir empfehlen Ihnen jedoch auch, nach Erwerb bzw. vor Verzehr eines Produktes stets sorgfältig die auf den Produktverpackungen, Etiketten oder beigefügten Anleitungen enthaltenen Informationen durchzulesen. Darauf finden Sie u.a. wichtige Hinweise zur empfohlenen täglichen Verzehrmenge des Produktes bzw. dessen sachgerechter Lagerung.